Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen

Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren werden von einer Vielzahl von Besonderheiten geprägt, wie zum Beispiel komplexe Strukturen betrieblicher Abläufe und des nationalen und internationalen Geschäftsverkehrs, ihr wirtschaftsrechtlicher Regelungsgehalt. Bank- und andere wirtschaftsrechtliche, arbeits- und gesellschaftsrechtliche sowie bilanz- und bilanzsteuerliche Vorfragen erlangen verfahrensentscheidende Bedeutung. Neben den eigentlichen Ermittlungsbehörden treten spezialisierte Behörden wie Arbeitsämter, das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Gewerbeaufsichtsämter, Finanzämter und Zollbehörden in Aktion, teilweise mit weit folgereicheren Sanktionen. Mit über 20-jähriger Berufserfahrung als Wirtschaftsanwalt, Bankvorstand und Interim Manager verfügt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Harald Kollrus über das notwendige kaufmännische und juristische Know How, umfangreiche und in sich verwobene Sachverhalte zu klären und "in das richtige Licht" zu rücken.

 

Strategisch-strukturierte Verteidigungspraxis

 

Als Ihr Strafverteidiger in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren konzentrieren wir uns ausschließlich auf Ihr Mandantenwohl und Ihre Interessenslage. Hier setzen wir alles daran, existenzielle Bedrohungen abzuwehren, Freiheit, Familie, Freundes- und Bekanntenkreis sowie das Unternehmen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Mit Ihnen erarbeiten wir dafür Handlungs- und Entscheidungsspielräume, bauen darauf eine schlagkräftige Verteidigungsstrategie auf, um diese mit der notwendigen Konfliktbereitschaft, vor allem aber mit Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Empathie und dem notwendigen Fingerspitzengefühl zum Erfolg zu führen. Sei es außergerichtlich mit einer praxiserprobten Verständigung oder unter Ausschöpfung aller prozessualen Möglichkeiten.

 

Unternehmensanwalt

 

Regelmäßig sind eine Vielzahl von Personen, teilweise mehrere Unternehmen betroffen. Um mögliche Interessenkollisionen nicht in das Unternehmen zu tragen und den operativen Betrieb von zerstörerischen Einflüssen laufender Strafverfahren fern zu halten, bietet sich die Einsetzung eines Unternehmensanwalts an. Als Ihr Unternehmensanwalt konzentrieren wir uns darauf, Ihre unternehmerischen Interessen zu wahren. In Kooperation mit den Individualstrafverteidigern sondieren wir die Partikularinteressen aller Beteiligten und koordinieren für sie die sog. "Sockelverteidigung".

 

Präventivberatung/Compliance

 

Wirtschaftsstrafverfahren sind zum Teil sehr kostenintensiv. Die Gewinnabschöpfung und Sicherstellung der Assets, insbesondere die Beschlagnahme von Konten können Unternehmen bis an ihre Grenzen treiben. Mit einer strafrechtlichen Unternehmensberatung und der Implementierung aufeinander abgestimmter Compliance-Elemente lassen sich diese Risiken minimieren.