Sittenwidrigkeit von Personalsicherheiten finanziell "krass überforderter" Angehöriger und enger Freunde

Unter dem Titel "Die Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften" greift der Wirtschaftsanwalt Prof. Dr. Harald Kollrus in seinem juristischen Fachbeitrag in der Monatschrift für Deutsches Recht (MDR) 2014 auf Seite 1357 ff. die aktuelle

Entwicklung der Rechtsprechung zu den Grundsätzen zur Sittenwidrigkeit von Ehegatten- bzw. Angehörigenbürgschaften im verfahrensstrategischen Blickwinkel auf. Die aktuell veröffentlichten Entscheidungen belegen, dass die Grundsätze für Bürgen, gesamtschuldnerisch Mithaftende und andere Sicherheitengeber von Personalsicherheiten oft der letzte, dann aber auch effektive Rettungsanker ist, ihre akute Existenzbedrohung abzuwenden, wenn sie von der Bank in Anspruch genommen wurden. Dabei wird aber oft übersehen, dass sich die Prozessrisiken durch zum Teil einfache prozesstaktische Vorkehrungen erheblich beeinflussen lassen. Sowohl vom Sicherheitengeber, als auch von der Bank als Gläubigerin.