Der EuGH stellt in seinem Urteil vom 13.3.2014 - RS C-204/13 "Malburg", abgedruckt in ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2014, Seite 1120, klar, dass ein Gesellschafter, der ein Wirtschaftsgut (hier Mandantenstamm) kauft, um es in seiner neu gegründete BGB-Gesellschaft unentgeltlich zu überlassen, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Der Beitrag von Dr. Harald Kollrus in EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2014, Seite 577, analysiert die Argumentationsstruktur und zeigt vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für den Erhalt des Vorsteuerabzugs auf.