In Bürgschaften, v.a. in Bankbürgschaften, finden sich oftmals Vereinbarungen zu zeitlichen Befristungen. Diese Vereinbarungen bergen die Gefahr in sich, dass Bürgschaftsgläubiger ihre Bürgschaftsansprüche nicht rechtzeitig geltend machen oder ein Bürgschaftsanspruch von vornherein ausgeschlossen ist.
Vielfach wird diese Gefahr einem Bürgschaftsgläubiger erst vor Gericht offenkundig, wenn das Gericht die Bürgschaft als Zeitbürgschaft auslegt. Insbesondere die Formulierung "Diese Bürgschaft ist befristet bis ..." wird nach bisher h.M. als mehrdeutig angesehen. Wegen des richterlichen Wertungsspielraums bei dieser Vertragsauslegung ist der Ausgang gerichtlicher Verfahren in vielen Fällen nicht abschätzbar.
In der Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Heft 24/2013, Seite 1437 ff. ist der Beitrag von Dr. Harald Kollrus zum Thema Bürgschaft - Rechtliche Risiken bei Vereinbarungen zu zeitlichen Befristungen veröffentlicht. Darin werden die rechtlichen Risiken offen gelegt und anhand zahlreicher Hinweise und Musterformulierungen mit konkreten Empfehlungen für klare Befristungsregelungen gegeben.