Reformpaket zur Stärkung von EU-Banken und zur Erleichterung der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Das Bankenreformpaket besteht lt. Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 16.4.2013 aus einer Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) und aus der vierten Auflage der Eigenkapitalrichtlinie

(Capital Requirements Directive, CRD IV). Mit einer einheitlichen EU-Bankenaufsicht, verschärften Eigenkapitalanforderungen für Banken, dem geplanten EU-Bankeninsolvenzrecht und der Einlagesicherung soll es zur Stärkung der Banken in der EU beitragen. Gleichzeitig enthält das Reformpaket Erleichterungen für die Kreditvergabe an Unternehmen mit KMU-Status und soll so die Realwirtschaft und damit das Wachstum ankurbeln.